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Steuern in Portugal

Ausländer, die in Portugal steuerlich ansässig werden, können von Regelungen wie dem IFICI (Fiscal Incentive for Scientific Research and Innovation) oder dem Regressar-Programm profitieren und erhalten für einen begrenzten Zeitraum reduzierte Steuersätze der portugiesischen Steuerbehörde (IRS) von 20 % sowie Befreiungen auf bestimmte ausländische Einkünfte.
Zu den wichtigsten Steuervorteilen gehören:
1. Finanzielle Anreize für wissenschaftliche Forschung und Innovation (IFICI)
Dieses Programm ersetzt das frühere Non-Habitual Resident (NHR)-System und gilt für neue Einwohner, die in qualifizierten Berufen wie Forschung und Lehre tätig sind.
• 20% IRS-Satz: Gilt für Nettoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit (Kategorie A und B), die in Portugal in Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung erzielt werden.
• Ausländische Einkünfte: Befreiung von der portugiesischen Steuer auf im Ausland erzielte Einkünfte wie Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinne, sofern diese im Ursprungsland nach Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden können.
• Dauer: Gültig für 10 aufeinanderfolgende Jahre ab dem Jahr der Registrierung als Steueransässiger.
2. Befreiung von der Wiederanlage von Kapitalgewinnen
Im Rahmen von Wohnungsbaufördermaßnahmen können Einwanderer, die eine Immobilie in Portugal verkaufen und den Erlös in den Kauf einer anderen Immobilie im Land als Hauptwohnsitz reinvestieren, unter bestimmten Voraussetzungen von der Kapitalertragsteuer befreit werden.
3. Regressionsprogramm
Das Programm richtet sich an ehemalige Einwohner (portugiesische oder andere Staatsbürger), die im Ausland lebten und nach Portugal zurückkehren, und bietet eine Steuererleichterung zur Förderung der Rückkehr. [1]
• IRS-Ausnahme: 50 % des Einkommens aus abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sind vollständig von der IRS befreit.
• Dauer: Gilt im Jahr der Rückkehr und den folgenden 4 Jahren (insgesamt 5 Jahre).
4. Allgemeiner Wohnsitz vs. Nicht-Wohnsitzstatus
Wer keine Sonderregelungen in Anspruch nehmen kann, wird nach den allgemeinen portugiesischen Steuergesetzen besteuert. Die Steuersätze sind progressiv (bis zu 53 %, abhängig von der Einkommensklasse). Die Meldung des Welteinkommens (in Portugal und im Ausland erzielt) an das Finanzportal Portal das Finanças ist obligatorisch. Hierfür sind das Formular Modelo 3 und der Anhang J zu verwenden.
Um die korrekte Anwendung dieser Regelungen zu gewährleisten, müssen Sie sich formell als Steueransässiger bei der portugiesischen Steuer- und Zollbehörde (Finanças) registrieren lassen.

 

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